Allgemeine Vertragsbedingungen der Fa. Pacolli Elektrotechnik & Gebäudeservice, Inh. Jeton Pacolli, Zum Silberkamp 20, 31275 Lehrte (Stand: 15.03.2026)
§ 1 Geltung
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Werkvertragsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für Verträge zwischen der Pacolli Elektrotechnik & Gebäudeservice, Inh. Jeton Pacolli, Zum Silberkamp 20, 31275 Lehrte (nachfolgend „wir“) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. Gegenüber unternehmerischen Kunden gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Aufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
(2) Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage.
(3) Von einem Kunden, der nicht Verbraucher ist, gestellte, diesen AGB entgegenstehende oder von ihnen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch dann nicht, wenn wir die Bestellung eines Kunden annehmen, ohne der Geltung seiner AGB zu widersprechen – außer bei ausdrücklicher Zustimmung.
(4) Diese AGB gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt des Auftrags durch den Kunden gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben ausdrücklich Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, stets unsere Bestätigung in Textform maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z.B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax und über Messengerdienste, soweit wir einen Zugang hierfür im Einzelfall eröffnet haben) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben ausdrücklich unberührt und vorbehalten.
§ 2 Angebot; Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind unverbindlich.
(2) Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung, insbesondere durch kaufmännische Bestätigungsschreiben, verbindlich.
(3) Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch uns nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt. Ein von dem Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit der Auftrag nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Leistung nicht verwertet werden können. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hin-gewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
§ 3 Preise
(1) Unsere Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten wird.
(2) Unsere Leistungen sind, soweit im Vertrag oder in diesen AGB nicht abweichend geregelt, zu den im Vertrag vereinbarten Preisen zu vergüten. Für Leistungen, die auf Zeitaufwand basieren, gelten die jeweils vereinbarten Stundensätze. Sind als Vergütung im Vertrag nicht ausdrücklich Brutto-Stundenlohnsätze oder explizit ein Pauschalpreis vereinbart worden, so wird die Vergütung nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet.
(3) Im Falle der Vereinbarung von Stundenlohn gilt: Über die geleisteten Arbeitsstunden sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, wöchentlich Listen (Stundenlohnzettel) einzureichen. Der Kunde hat die von ihm bescheinigten Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang, zurückzugeben. Dabei kann er Einwendungen auf den Stundenlohnzetteln oder gesondert schriftlich erheben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt und genehmigt. Ein vereinbarter Stundenlohn umfasst alle Tätigkeiten, die für die Erfüllung des Auftrages notwendig sind. Dies umfasst Rüst- und Ladezeiten auf der Baustelle. Nachtarbeit wird mit einem Zuschlag in Höhe von 40 %, Samstagsarbeit mit einem Zuschlag in Höhe von 25 %, Sonntagsarbeit mit einem Zuschlag in Höhe von 50 % und Feiertagsarbeit mit einem Zuschlag in Höhe von 150 % vergütet, soweit an diesen Tagen zulässigerweise gearbeitet werden darf.
(4) Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten sind, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
(5) Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich vereinbart ist. Wir sind nur im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen.
(6) Fahrten von unserem Firmensitz zum Leistungsort bzw. zur Baustelle und zurück werden mit einer Pauschale in Höhe von € 1,50/km brutto je Fahrt pauschal vergütet. Abweichende Pauschalen können in Textform vereinbart werden.
(7) Wir berechnen zudem eine Pauschale je Einsatz für betriebseigene Maschinen oder Geräte, soweit deren Höhe in unserem freibleibenden Angebot ausgewiesen ist.
(8) Hinsichtlich von Anzahlungen gilt das im jeweiligen Vertrag Vereinbarte.
(9) Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Vergütungsvereinbarung angemessen zu vergüten.
(10) Wir sind bei unternehmerischen Kunden berechtigt und auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2% hinsichtlich (1.) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (2.) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kosten wie Materialkosten seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns nicht mit der Leistung in Verzug befinden. Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts ausschließlich im Falle einzelvertraglicher Vereinbarung.
(11) Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße vereinbart, so hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu beweisen, dass die ermittelten Ausmaße nicht richtig ermittelt wurden.
§ 4 Zahlung
(1) Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
(2) Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Vereinbarung.
(3) Gegenüber Kunden sind wir gemäß § 288 BGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 5,00 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu berechnen; für unternehmerische Kunden gilt ein Verzugszinssatz von 8,00 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
(4) Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen; dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit einem Monat fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge schriftlich den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
(5) Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, ebenso bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
(6) Der Kunde verpflichtet sich im Falle verschuldeten Zahlungsverzugs zur Bezahlung von Mahnkosten je Mahnung in Höhe von € 7,50, soweit dies im angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung steht.
(7) Die Zahlung ist stets am sechsten Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
§ 5 Rücktritt; Rücktrittvorbehalt unseres Unternehmens
(1) Nimmt der Kunde die bestellte Ware endgültig nicht ab und tritt er vom Vertrag, insbesondere von einem Werkvertrag, zurück, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadens beträgt 25% des Auftragswertes.
(2) Sollte der Kunde einen Werkvertrag nach Beginn der Ausführung der Dienstleistung kündigen, ist er verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen. Zusätzlich wird der entgangene Gewinn von uns berechnet. Der entgangene Gewinn wird auf mindestens 10% der Gesamtsumme des Vertrags festgelegt, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand der Kündigung.
(3) Wir können von dem Vertrag zurückzutreten, wenn sich aus von uns nicht zu vertretenden Gründen rechtliche oder technische Hindernisse ergeben, die die vertragsgemäße Erfüllung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Dazu gehören insbesondere abgelehnte oder nicht rechtzeitig erteilte Genehmigungen, die fehlende Eignung der Hauselektrik oder des Heizsystems sowie andere vergleichbar schwerwiegende Gründe, die bei Vertragsschluss weder bekannt noch vorhersehbar waren.
(4) Wir können von dem Vertrag zurückzutreten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde aufgrund fehlender Zahlungsfähigkeit seinen bestehenden oder zu erwartenden Zahlungspflichten nicht nachkommen wird. Dies gilt insbesondere, wenn nach Vertragsabschluss ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt worden ist.
(5) Im Falle eines Rücktritts werden wir den Kunden unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen, die noch nicht durch erbrachte Leistungen verbraucht wurden, unverzüglich erstatten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf weitergehende Ersatzansprüche, es sei denn, der Rücktritt beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
(2) Der Kunde hat die erforderlichen Genehmigungen Dritter sowie Meldungen an und Genehmigungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
§ 7 Leistungsausführung
(1) Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
(2) Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall vereinbart ist.
(3) Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer/ Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
(4) Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können auch gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 8 Leistungsfristen und Termine
(1) Die im Vertrag vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen sowie -termine gelten, sofern nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, als unverbindliche Circa-Fristen oder -termine. Eine verbindliche Frist oder ein verbindlicher Termin ist nur dann gegeben, wenn dies ausdrücklich im Vertrag oder im Rahmen einer späteren schriftlichen Vereinbarung vereinbart worden ist.
(2) Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. schlechte Witterung, Pandemien), um jenen Zeitraum, in welchem das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, welche eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
(3) Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten aus diesen AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
(4) Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
§ 9 Gefahrtragung
Für den Gefahrenübergang bei Verkauf von Waren an Verbraucher gilt § 447 BGB. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.
§ 10 Abnahme
(1) Der Kunde ist bei Verträgen über Montage-, Elektroinstallations- oder sonstigen Werkvertragleistungen zur Abnahme mittels schriftlichem Abnahmeprotokoll verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung durch uns in Textform angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.
(3) Hat der Kunde die Leistung ohne Abnahme in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum (nachfolgend: Vorbehaltsware).
(2) Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an uns erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. Er darf ohne unsere Zustimmung die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich in unserem Namen und Interesse. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Er tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechte bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an uns ab, was wir hiermit annehmen. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, uns abgetretene Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf unser Verlangen hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und uns die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Wir werden die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens einem Monat fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
(4) In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
§ 12 Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns bereitgestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklicher Zustimmung.
§ 13 Gewährleistung; Verjährung bei Verträgen mit Unternehmerkunden
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
(2) Ist beim Kauf von Waren der Kunde Unternehmer, so entscheiden wir über die Art der Nacherfüllung und es gilt zudem § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
(3) Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße Bedienung oder eigenmächtige Änderungen der gelieferten Produkte zurückzuführen ist. Ebenso sind Schäden oder Mängel, die durch normale Abnutzung entstehen, von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(4) Wir sind im Falle des Verkaufs von Waren berechtigt, nach unserer Wahl eine Mangelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
(5) Im Falle eines berechtigten Mangelbeseitigungsverlangens tragen wir die hierfür erforderlichen Kosten, einschließlich Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Stellt sich jedoch heraus, dass kein Mangel vorliegt, so sind wir berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
(6) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
(7) Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
§ 14 Garantien
(1) Produkt- und Leistungsbeschreibungen, die von uns bereitgestellt werden, stellen keine Garantien im Rechtssinn dar. Nur schriftlich oder in Textform abgegebene und ausdrücklich als solche bezeichnete Garantien sind verbindlich.
(2) Sofern vereinbart, stehen dem Kunden Ansprüche aus Garantien gegenüber den jeweiligen Herstellern der gelieferten Produkten oder Komponenten zu („Herstellergarantien“). Umfang, Voraussetzungen, Inhalt, Dauer und der verpflichtete Hersteller ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller.
(3) Ansprüche aus Herstellergarantien müssen vom Kunden direkt gegenüber dem Garantiegeber geltend gemacht werden. Wir sind nicht verantwortlich für die Erfüllung der Herstellergarantien und haften nicht dafür, dass der Garantiegeber die geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß erbringt.
(4) Etwaige Herstellergarantien bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Sachmängelansprüchen des Kunden. Diese gesetzlichen Ansprüche des Kunden werden durch die Herstellergarantien nicht berührt.
(5) Etwaige von uns übernommene Garantien, die über die gesetzlichen Sachmängelansprüche hinausgehen, sind nur in dem jeweils vereinbarten Umfang verbindlich und treten ebenfalls neben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden.
§ 15 Haftung
(1) Wir haften ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht) verletzt wurde. Eine Kardinalpflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für von uns ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt.
(4) Eine weitergehende Haftung unsererseits ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder um Schäden, die aufgrund einer arglistigen Täuschung entstanden sind.
(5) Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich vereinbart ist.
(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, soweit diese persönlich in Anspruch genommen werden.
(7) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 284 BGB.
(8) Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
(9) Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen.
§ 16 Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden nationalen Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die Sie jederzeit auf unserer Website unter www.pacolli.de einsehen können.
§ 17 Verbraucherrechte; Widerrufsrecht; Form der Übermittlung von Verbraucherinformationen
(1) Schließt der Kunde als Verbraucher einen Vertrag mit uns und verwenden der Kunde und wir für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (z.B. Indikatives unverbindliches Angebot, Informationsaustausch und Angebotsbesprechung über eine Onlineplattform sowie Telefon oder Fax), steht dem Kunden in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir gesondert belehren. Gleiches gilt für alle sonstig gesetzlich geltenden Fälle, die das Widerrufsrecht von Verbrauchern betreffen.
(2) Der Kunde stimmt zu, dass gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformationen von uns, einschließlich vorvertraglicher Informationen, Widerrufsbelehrungen und AGB, auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden dürfen. Dies umfasst insbesondere die Übermittlung per E-Mail, sofern der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses eine E-Mail-Adresse angegeben hat.
(3) Wir behalten uns vor, gesetzlich erforderliche Informationen oder Mitteilungen in bestimmten Fällen auf Papier oder einem anderen geeigneten Datenträger übermittelt zu werden, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktinformationen zu informieren, insbesondere bei einer Änderung der E-Mail-Adresse. Sollte die Bereitstellung von Informationen aufgrund einer unterbliebenen Mitteilung des Kunden über geänderte Kontaktinformationen nicht möglich sein, gilt die Information dennoch als zugestellt, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse übermittelt wurde.
(5) Wir sind grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einem Vertrag, der auf Basis dieser Bedingungen geschlossen wurde, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Ist eine solche gesetzliche Regelung nicht vorhanden oder führt sie zu einem untragbaren Ergebnis, werden die Parteien gemeinsam eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(2) Für alle Verträge zwischen uns und dem Kunden, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie internationaler Kollisionsnormen ist ausgeschlossen.
(3) Hat der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese für den Kunden günstiger sind.